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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Knock Out« (19. März 2013, 22:22)
man wird sagen das du eine erlaubniss brauchst um gespräche auf zu zeichnen,ist blödsinn!eine firma muß fragen eine privatperson nicht.
Auf jeden Fall sollte man sich sowas nicht bieten lassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Knock Out« (21. März 2013, 12:02)
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Kann man überhaupt am Telefon einen wirksamen Vertrag abschließen? Grundsätzlich ja. Entgegen einer oft gehörten Irrmeinung muss ein Vertrag nach dem bürgerlichen Recht nicht unbedingt in Schriftform aufgesetzt worden sein. Prinzipiell ist auch ein mündlich oder telefonisch abgeschlossener Vertrag wirksam. Wenn der Verbraucher am Telefon ausdrücklich sagt: "Ja, ich möchte das so haben/bestellen/etc.", dann kommt hier bereits ein wirksamer Vertrag zustande. Beim Verzicht auf die Schriftform stellt sich allerdings immer die praktische Frage der Beweisbarkeit. Dazu kommen wir später noch. Kurz gesagt: es kommt nicht nur darauf an, ob Sie am Telefon ein unbeholfenes "Ja" gewimmert haben. Sondern es kommt darauf an, wozu Sie "Ja" gesagt, welchem Inhalt Sie zugestimmt haben. Dieser "Vertragsinhalt" muss genau umschrieben worden sein ("eindeutig bestimmt", sagt der Jurist). Auch muss klar sein, wer Ihr Vertragspartner ist. Ansonsten ist alles, was da gesagt wurde, null und nichtig. |
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flenn« (21. März 2013, 12:36)